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Was wir für Sie tun können

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Rechtsfragen, die sich für Unternehmer, Verbraucher, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Handelsvertreter stellen, sind uns ebenso vertraut, wie die Abwicklung von Kaufverträgen aller Art und die Wahrnehmung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich aber noch auf einiges mehr.


Zu unseren Dienstleistungen gehört vor allem die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Privatpersonen, die außergerichtliche Vertretung und die Führung von Prozessen. Wenn wir einen Auftrag annehmen, achten wir auf größtmögliche Transparenz hinsichtlich unseres Honorars. Als eines der wenigen Anwaltsbüros im Nordosten betreuen wir grenzüberschreitende Mandate und bringen internationale Erfahrungen mit.


Schriftliches auf Rechtssicherheit prüfen


Wir überprüfen Ihre Verträge, AGB, Ihr Testament, eherechtliche Vereinbarungen, Kündigungen, Abfindungsangebote oder Arbeitszeugnisse.

 

Beratungspraxis

Der Umfang der Beratung richtet sich nach Ihrem Bedarf. Denkbar ist beispielsweise die Vereinbarung eines begrenzten Beratungsgegenstandes und die Vereinbarung eines festen Honorars. Auch der Abschluss eines fortlaufenden Beratungsvertrages ist möglich.


Außergerichtliche Vertretung

Als anwaltliche Vertreter unserer Mandanten sind wir in Verhandlungen aller Art, in Mediationen und in behördlichen Verfahren tätig. Wir stimmen dabei jeden einzelnen Schritt mit unseren Auftraggebern ab, und es kommt uns wesentlich darauf an, unnötige Prozesse zu vermeiden.


Vermögenswerte zurückholen

Es kann sein, dass Ihr Vertragspartner nach Ihrer Lieferung insolvent wird. Oder es kann der Fall eintreten, dass Fahrzeuge, Gebäude usw. zerstört werden.Oder Sie verlieren durch eine falsche Beratung bei einer Kapitalanlage viel Geld. All dies kann für Sie gravierende Folgen haben.

Wir klären schnell, ob Ihnen als Gläubiger Rechte gegen die Insolvenzmasse zustehen, ob Ihre Versicherung den Schaden übernimmt, oder wir teilen Ihnen nach sorgfältiger Prüfung mit, ob Sie als Anleger mit Aussicht auf Erfolg eine Schadensersatzklage erheben können.

 

Prozessführung

In der besonderen Situation eines Prozesses passen wir uns in unserem Vorgehen Ihren individuellen Verhältnissen an. Unsere Tätigkeit beinhaltet eine gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage vor Beginn des Prozesses, Hinweise auf bestehende Risiken und eine Prognose über die Prozessaussichten.

Einstweiliger Rechtsschutz verlangt besondere Kenntnisse und Erfahrungen, über die wir verfügen: Mit zielgerichteter und kompetenter Hilfe in Eilfällen sorgen wir dafür, dass sie bald wieder ruhig schlafen können.

Wir sind in ganz Deutschland bei den folgenden Gerichten zugelassen:

  • Oberlandesgerichte
  • Landgerichte
  • Amtsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Verwaltungsgerichte


Langjährige Erfahrung haben wir mit den ordentlichen Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern. Deren Standorte finden Sie hier.

Schließlich sind wir auch in Schiedsgerichtsverfahren für unsere Mandanten tätig.




Impressum   -   Disclaimer   -   Angaben zu § 6 TDG

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Dr. Kramp Rechtsanwälte | Steinstr. 9 | 18055 Rostock
Tel. 0381-24235-0 | Fax. 0381-24235-22
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